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Der Kreishandwerkerschaft Dieburg sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:

  • die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahr zu nehmen
  • die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen
  • die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
  • die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
 
   
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